24.09.2008

Bänker der BA6 A und B „vor“ Gericht



In diesem Jahr hatten die Auszubildenene der Klassen BA6A/ B die Möglichkeit das Arbeits- und Sozialgericht zu besuchen.

Streit um Insolvenzgeld


Das vorliegende Verfahren kam durch das Versäumen der Antragsfrist auf Insolvenzgeld zustande. Der Kläger wurde durch seinen Rechtsanwalt gegenüber der Agentur für Arbeit vertreten. Als Zeuge wurde ein Arbeitsvermittler der Agentur für Arbeit geladen, der laut Aussage der Ehefrau des Klägers ihr eine Falschauskunft bzgl. der Antragsfrist auf Insolvenzgeld erteilt haben soll. Die Zeugenaussage konnte den Sachverhalt nicht aufklären, sodass die Klage aufgrund mangelnder Beweise abgewiesen wurde.

Sittenwidriger Aufhebungsvertrag???


Bei dem von uns besuchten Gerichtsverfahren ging es um die Rechtmäßigkeit eines Aufhebungsvertrages. Der Kläger arbeitete 26 Jahre bei seinem Arbeitgeber (Wirtschaftsbetrieb Duisburg). Aufgrund der Tatsache, dass der Kläger von seinen Kollegen gemobbt wurde, erschien er nicht mehr zur Arbeit. Darauf hin wurde ihm ein Aufhebungsvertrag zugesandt.
Die Anklageseite bemängelte in diesem Zusammenhang, dass der Kläger nicht ordnungsgemäß über die damit verbundenen Konsequenzen aufgeklärt wurde. Da diesem zusätzlich noch eine „intellektuelle Minderleistung“ attestiert wurde, sah der Rechtsanwalt diesen Aufhebungsvertrag als „sittenwidrig“ an, weil der Kläger sich über das Ausmaß dieses Vertrages nicht bewusst war.
Als Vergleich stand eine Bruttoabfindung in Höhe von 11.000 € zur Debatte. Die endgültige Entscheidung wurde auf Freitag, den 26.09.2008 verlegt.

Letztendlich kann man zusammenfassend sagen, dass sich der Unterrichtsgang zum Arbeits- und Sozialgericht in Duisburg gelohnt hat, da man die gelernte Theorie in der Praxis erleben konnte.